Was bedeutet Steuerklasse 6? Alles Wichtige im Überblick

Von Rene Reinisch
Was bedeutet Steuerklasse 6? Alles Wichtige im Überblick

Die Steuerklasse 6 spielt eine bedeutende Rolle für Arbeitnehmer in Deutschland, die mehrere Arbeitgeber haben oder eine Nebentätigkeit ausüben. Sie wird angewendet, wenn der Arbeitslohn nicht von der Hauptquelle versteuert wird. Dies führt zu den höchsten Abzügen bei der Lohnsteuer, was es für viele schwierig macht, Steuern zu sparen. Die Steuerklasse 6 ist somit besonders relevant für Alleinerziehende und Personen, deren Lebensverhältnisse kompliziert sind. Der Steuersatz in dieser Klasse ist deutlich höher als in anderen Steuerklassen. Das Finanzamt verwendet diese Einstufung, um die Steuerpflicht automatisch zu bemessen. Umso wichtiger ist es, sich über die Auswirkungen der Steuerklasse 6 im Klaren zu sein und gegebenenfalls die Steuerklasse zu wechseln, wenn sich die Arbeits- oder Lebensverhältnisse ändern.

 

Herkunft des Begriffs Steuerklasse 6

Steuerklasse VI, auch als Steuerklasse 6 bekannt, bezieht sich auf die steuerlichen Regelungen für Arbeitnehmer, die regelmäßig einen zweiten Job oder eine Nebentätigkeit ausüben. Diese Steuerklasse wird häufig von Personen gewählt, die neben ihrem Hauptjob weiteres Einkommen erzielen. Bei der Besteuerung in Steuerklasse 6 fallen höhere Abzüge an, da diese Klasse keine Freibeträge berücksichtigt, die dem Arbeitnehmer zustehen könnten. Insbesondere Alleinerziehende oder Personen mit mehreren Einkommensquellen müssen sich der Auswirkungen bewusst sein, die Steuerklasse 6 auf ihren Arbeitslohn hat. Im Gegensatz zu anderen Steuerklassen führt die Wahl von Steuerklasse VI neben dem Hauptjob in der Regel zu einer erheblichen Erhöhung der Lohnsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Somit ist es essentiell, die individuellen finanziellen Bedürfnisse zu prüfen, um die passende Steuerklasse zu wählen.

 

Bedeutung und Verwendung der Steuerklasse 6

Für alleinerziehende Arbeitnehmer oder solche mit einem zweiten Job ist die Steuerklasse VI von besonderer Bedeutung. Sie wird angewendet, wenn das Einkommen aus einem zweiten Job 450 Euro oder 540 Euro übersteigt. In dieser Steuerklasse fällt der Steuersatz am höchsten aus, was bedeutet, dass die Abzüge vom Arbeitslohn entsprechend gesteigert werden. Zusätzlich stehen Arbeitnehmern in Steuerklasse VI keine Freibeträge, wie der Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag oder Kinderfreibetrag, zur Verfügung. Auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung wird nicht gewährt, weshalb die steuerliche Belastung ansteigt. Für Personen mit Hauptjobs, die in der Regel einer anderen Steuerklasse arbeiten, ist die Einnahme eines zweiten Jobs in Steuerklasse VI somit weniger attraktiv, da die höchsten Abzüge den Nettolohn stark reduzieren können. Das Finanzamt verarbeitet diese Informationen und ermittelt den entsprechenden Steuersatz.

 

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