Was bedeutet außerordentliche Kündigung? Definition, Gründe und Beispiele

Von Rene Reinisch
Was bedeutet außerordentliche Kündigung? Definition, Gründe und Beispiele

Die außerordentliche Kündigung stellt eine der drastischsten Sanktionen im Arbeitsrecht dar und bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie kann sowohl von Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer ausgesprochen werden, wobei hierfür ein wichtiger Grund vorliegen muss. In vielen Fällen erfolgt die außerordentliche Kündigung fristlos, wenn zum Beispiel schwerwiegende Vertragsverletzungen, wie Diebstahl oder wiederholte unentschuldigte Abwesenheit, vorliegen. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen eine nicht fristlose Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn beispielsweise eine vorhergehende Abmahnung nicht die gewünschte Wirkung zeigte. Damit eine solche Kündigung rechtswirksam ist, muss sie schriftlich erfolgen und die Kündigungsgründe klar darlegen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss in diesen Fällen als unzumutbar gelten.

 

Herkunft des Ausdrucks ‚außerordentliche Kündigung‘

Der Begriff ‚außerordentliche Kündigung‘ stammt aus dem deutschen Arbeitsrecht und beschreibt eine fristlose Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur nicht fristlosen Kündigung, die an gesetzliche Kündigungsfristen gebunden ist, ermöglicht die außerordentliche Kündigung eine sofortige Trennung, wenn gewichtige Gründe vorliegen. Häufig sind dies schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, die in der Regel nicht durch eine vorherige Abmahnung geheilt werden können. Die außerordentliche Kündigung ist somit ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, um Arbeitsverhältnisse schnell zu beenden, wenn Hindernisse wie Vertrauensbrüche oder Straftaten vorliegen. Zu den typischen Gründen zählen Diebstahl, Tätlichkeiten oder massive Pflichtverletzungen. Mitarbeiter und Arbeitgeber sollten sich daher über die verschiedenen Aspekte dieser Kündigungsart informieren, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Arbeitsrechtsexperten empfehlen, alle relevanten Fristen und Gründe gewissenhaft zu prüfen.

 

Bedeutung und Verwendung des Begriffs ‚außerordentliche Kündigung‘

Außerordentliche Kündigung bezeichnet eine besondere Form der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt. Sie wird häufig auch als fristlose Kündigung bezeichnet. Voraussetzungen für eine solche Kündigung sind verschiedene Gründe, die einen wichtigen Anlass darstellen. Beispielsweise kann eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers einen Grund für die außerordentliche Kündigung bieten. In vielen Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, um dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Besserung zu geben. Bei der Entscheidung über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung spielt die Interessenabwägung eine entscheidende Rolle, da sowohl die Interessen des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers berücksichtigt werden müssen. Die genauen Fristen und Bedingungen können je nach Arbeitsvertrag und geltendem Recht variieren.

 

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