Konkubine

Von Rene Reinisch
Konkubine

Konkubine – was heißt das?

Der Begriff ‘Konkubine’ stammt als Lehnwort aus dem Lateinischen und bezeichnet eine Frau, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit einem Mann lebt, ohne rechtlich verheiratet zu sein. In vielen Kulturen wurden Konkubinen als Geliebte oder Mätressen angesehen, die oft ein fest eingeplantes Leben innerhalb der Familie des Mannes führten. Juristisch ist der Status einer Konkubine von der Eheschließung zu unterscheiden, da sie keine gleichen Rechte wie eine Ehefrau hat. Im Deutschen wird das Wort ‘Konkubine’ korrekt in der Rechtschreibung im Duden geführt. Häufig sind auch Begriffe wie ‘freigelassene’ oder ‘Nebenfrau’ im Gebrauch, die jedoch je nach Kontext unterschiedliche Nuancen aufweisen können. Zusammenfassend ist die Rolle der Konkubine ein faszinierendes Thema, das sich über Jahrhunderte entwickelt hat und unterschiedliche rechtliche und gesellschaftliche Implikationen mit sich bringt.

 

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