Hausverkauf mit Mietproblem: Was tun, wenn der Mieter nicht ausziehen will?

Von Rene Reinisch
Hausverkauf mit Mietproblem: Was tun, wenn der Mieter nicht ausziehen will?

Als Vermieter habt ihr das Recht, eure Kündigungsentscheidung auf verschiedene Gründe zu stützen, insbesondere wenn die wirtschaftliche Verwertung eurer Immobilie beeinträchtigt ist. Wenn euer Mietverhältnis wirtschaftlich unrentabel wird, etwa durch notwendige Sanierungen oder einen geplanten Abriss, könnt ihr eine Verwertungskündigung gemäß BGB aussprechen. Ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn ihr die Immobilie als Eigentumswohnungen verkaufen möchtet. Im Falle eines geplanten Verkaufs ist es entscheidend, die entsprechenden Kündigungsgründe sorgfältig zu dokumentieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

 

Verkauf und der Mieter: Was passiert mit dem Mietverhältnis?

Ein Hausverkauf beeinflusst das Mietverhältnis maßgeblich, doch der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ bleibt bestehen. Das bedeutet, dass euer Mieter weiterhin in der Immobilie wohnen bleibt, auch wenn das Haus verkauft wird. Der neue Käufer wird zum Vermieter und übernimmt alle bestehenden Mietverträge sowie die Verpflichtungen, die daraus resultieren. Allerdings gibt es für euch als Eigentümer die Möglichkeit, bestimmte Kündigungsgründe geltend zu machen. Zudem könnte der Mieter ein Vorkaufsrecht haben, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist. Die Kaution bleibt bis zur endgültigen Abwicklung des Mietverhältnisses beim bisherigen Vermieter, um etwaige Ansprüche abzusichern.

 

Optionen für den Verkäufer: Mieter und Vorkaufsrecht

Beim Hausverkauf, insbesondere wenn der Mieter nicht ausziehen möchte, stehen euch verschiedene Optionen zur Verfügung. Der Mieter hat unter Umständen ein Vorkaufsrecht, das im Kaufvertrag verankert sein kann, wodurch er zunächst einen Anspruch auf den Erwerb der Immobilie hat. Dies kann sowohl für die Wohnung als auch für das gesamte Objekt gelten. Besitzer sollten sich über die jeweiligen Fristen und Modalitäten in ihrer Kommune informieren, da diese variieren können. Zudem ist es wichtig, gegebenenfalls auf Ausnahmen zu achten, die das Verkaufsprozedere beeinflussen können. Der Eigentümer hat in diesem Prozess die Pflicht, den Mieter über alle relevanten Informationen zu unterrichten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

 

Räumungstitel und weitere Maßnahmen: Der Weg zur Lösung

Ist der Versuch gescheitert, euren Mieter zur Einigung zu bewegen, bleibt oft nur der rechtliche Weg. Nach einer fristgerechten Kündigung des Mietverhältnisses müsst ihr gegebenenfalls eine Räumungsklage einreichen. Mit der Klageschrift beantragt ihr beim zuständigen Gericht den Erlass eines Räumungstitels, der zur Zwangsvollstreckung führen kann. Potenzielle Kosten in Form von Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind dabei nicht zu unterschätzen. Solltet ihr Schadensersatzansprüche gegen den Mieter haben, liegt die Beweislast bei euch. Gegebenenfalls könnte auch eine notarielle Räumungsunterwerfung sinnvoll sein, um langwierige Verfahren zu vermeiden. Schreibt ihr dem Mieter ein letzter Brief, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann dies helfen, bevor die Zwangsräumung tatsächlich durchgeführt wird.

 

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