Fakultativ
Fakultativ – was heißt das?
Der Begriff ‘fakultativ’ bezeichnet etwas, das nicht zwingend erforderlich ist, sondern optional oder freiwillig gewählt werden kann. In der Grammatik wird es oft als Adjektiv verwendet, um zu kennzeichnen, dass eine Handlung oder Entscheidung nicht verpflichtend ist. Die Definition des Wortes leitet sich aus dem lateinischen ‘facultativus’ ab, welches so viel wie ‘erlaubt’ bedeutet, und ist somit ein Lehnwort, das auch Elemente des Gallizismus aufweist. Synonyme für fakultativ sind unter anderem ‘optional’ oder ‘freiwillig’. In der politischen Sprache finden wir den Begriff häufig im Zusammenhang mit Volksinitiativen und Referenden, wo Bürger die Möglichkeit haben, Entscheidungen selbst zu treffen. Die korrekte Rechtschreibung des Wortes ist ‘fakultativ’, was ergänzend zur Grammatik dieses Wortes beiträgt.
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