Was bedeutet zuzüglich? Definition, Verwendung und Beispiele

Von Rene Reinisch
Was bedeutet zuzüglich? Definition, Verwendung und Beispiele

Der Begriff ‘zuzüglich’ ist ein wichtiger Terminus in der Kaufmannssprache, der häufig in Rechnungen und Angeboten verwendet wird. Er verdeutlicht, dass bestimmte Beträge, wie zum Beispiel Mehrwertsteuer, Gebühren oder spezifische Kosten, zusätzlich zu einem Grundpreis anfallen. Dieser Ausdrücke wird in der deutschen Sprache als Substantiv kategorisiert und kann sowohl im Plural als auch im Dativ und Genitiv verwendet werden. Wenn man beispielsweise von ‘Heizungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer’ spricht, macht man deutlich, dass der angegebene Preis nicht alle anfallenden Kosten abdeckt. Die Etymologie des Wortes zeigt, dass ‘zuzüglich’ eine Kombination aus ‘zu’ und ‘züglich’ ist, was die Bedeutung der Hinzufügung von Werten prägnant zusammenfasst. In diesem Sinne spielt ‘zuzüglich’ eine zentrale Rolle bei der Transparenz von Preisen und versteht sich als wichtiger Bestandteil wirtschaftlicher Kommunikation.

 

Herkunft des Ausdrucks ‘zuzüglich’

Zuzüglich ist ein Begriff, der seine Wurzeln im Lateinischen hat, wo “addere” so viel bedeutet wie “hinzufügen”. In der heutigen Verwendung wird Zuzüglich häufig in finanziellen Kontexten gebraucht, um anzuzeigen, dass bestimmte Kosten oder Beträge zusätzlich zum angegebenen Preis anfallen. So wird beispielsweise bei einem Preis von 100 Euro für ein Produkt oft vermerkt, dass die Versandkosten, das Porto oder die Mehrwertsteuer zuzüglich sind. Diese zusätzliche Klarstellung hilft, Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf die Gesamtbelastung für den Käufer. In der deutschen Sprache findet man den Ausdruck in verschiedenen grammatischen Formen, einschließlich im Dativ und Genitiv, oft in Kombination mit Begriffen wie “Verpackung” oder “Kosten”. Ein Wörterbuch verdeutlicht die Verwendung von zuzüglich als wichtiges Konzept im Preisgefüge.

 

Bedeutung und Verwendung des Begriffs ‘zuzüglich’

Im wirtschaftlichen Kontext beschreibt der Begriff ‘zuzüglich’ eine Ergänzung zu einem bereits angegebenen Betrag. Dieser Begriff wird häufig verwendet, um auf zusätzliche Kosten hinzuweisen, die über den Basisbetrag hinausgehen, wie beispielsweise Porto oder Verpackungskosten. Ein typisches Beispiel ist die Formulierung ‘100 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer’, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuer nicht im ursprünglichen Betrag enthalten ist. In einem juristischen Kontext fungiert ‘zuzüglich’ als Synonym für Zuschlag oder zusätzliche Kosten, die bei Verträgen oder Vereinbarungen relevant sein können. Linguistisch betrachtet, lässt sich ‘zuzüglich’ in verschiedenen Fällen verwenden: im Dativ, um den Bezug auf Beträge herzustellen, und im Genitiv, um wessen zusätzliche Kosten es sich handelt. Das Wörterbuch listet zudem zahlreiche Synonyme auf, die geistige und charakterliche Neigungen oder Fähigkeiten betreffen, und verdeutlicht die Vielzahl der Bedeutungen dieses Begriffs.

 

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