Rechnung schreiben ohne Gewerbe: Was ihr wissen müsst

Von Rene Reinisch

Als Privatperson eine Rechnung zu schreiben, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, klingt für viele erst einmal ungewöhnlich. Doch es gibt Situationen, in denen genau das notwendig ist. Vielleicht habt ihr einen kleinen Auftrag als Freiberufler angenommen oder wollt für eine einmalige Dienstleistung abrechnen. In diesem Artikel erfahrt ihr, was erlaubt ist, welche formellen Anforderungen es gibt und wie ihr euch hinsichtlich der steuerlichen Aspekte verhalten müsst.

 

Rechnung schreiben als Privatperson: Was ist erlaubt?

Eine der ersten Fragen, die sich stellt, wenn ihr als Privatperson eine Rechnung schreiben möchtet, ist: Darf ich das überhaupt? Die Antwort ist grundsätzlich ja – allerdings gibt es einige wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, die ihr beachten müsst.

 

Zunächst einmal dürft ihr nur dann als Privatperson eine Rechnung stellen, wenn es sich um eine einmalige oder gelegentliche Tätigkeit handelt. Regelmäßige oder wiederholte Einnahmen könnten den Verdacht erwecken, dass ihr ein Gewerbe betreibt, was dann eine Anmeldung und entsprechende steuerliche Pflichten nach sich ziehen würde.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eure Tätigkeit keine Scheinselbstständigkeit darstellen darf. Das bedeutet, dass ihr in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu demjenigen stehen dürft, dem ihr die Rechnung stellt. Es sollte klar sein, dass ihr eigenständig handelt und eure Leistung selbstständig erbracht habt.

 

Inhalte einer Rechnung: Was muss enthalten sein?

Wenn ihr als Privatperson eine Rechnung stellt, müsst ihr bestimmte Pflichtangaben beachten, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und dem Rechnungsempfänger die Möglichkeit zu geben, die Rechnung korrekt zu verbuchen.

Zu den Pflichtangaben gehören:

 

  • Name und Anschrift des Rechnungsausstellers: Hier tragt ihr eure vollständigen Kontaktdaten ein.
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers: Die Daten der Person oder des Unternehmens, für die ihr die Leistung erbracht habt.
  • Rechnungsdatum: Das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wird.
  • Leistungsdatum: Der Zeitpunkt oder Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde.
  • Beschreibung der erbrachten Leistung: Hier sollte klar und nachvollziehbar beschrieben werden, welche Dienstleistung ihr erbracht habt.
  • Betrag: Der Rechnungsbetrag sollte klar ausgewiesen werden.

 

Wenn ihr als Privatperson keine Umsatzsteuer ausweist (dazu später mehr), könnt ihr den Zusatz „Rechnung erfolgt ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG“ hinzufügen.

 

Es ist wichtig, dass eure Rechnung präzise und vollständig ist, um Missverständnisse und Nachfragen zu vermeiden.

 

Steuerliche Aspekte: Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Eine der häufigsten Fragen beim Schreiben von Rechnungen als Privatperson betrifft die Umsatzsteuer. Muss ich diese ausweisen, oder nicht? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 

Wenn ihr nur gelegentlich eine Rechnung schreibt und dabei die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmt, seid ihr von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung greift, wenn euer jährlicher Umsatz unter 22.000 Euro liegt und im Folgejahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall dürft ihr keine Umsatzsteuer auf euren Rechnungen ausweisen und müsst dies auch klar kenntlich machen, zum Beispiel mit dem Satz: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

 

Sollte euer Einkommen aus diesen Tätigkeiten jedoch regelmäßig und in größerem Umfang erfolgen, könnte es sein, dass ihr umsatzsteuerpflichtig werdet und dann auch ein Gewerbe anmelden müsst. Es ist ratsam, in solchen Fällen einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzugehen, dass ihr alle rechtlichen und steuerlichen Vorgaben einhaltet.

 

Fazit

Rechnungen ohne Gewerbe zu schreiben ist als Privatperson unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wichtig ist, dass ihr die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, alle erforderlichen Angaben in der Rechnung macht und euch über die steuerlichen Pflichten im Klaren seid. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Herangehensweise könnt ihr eure Leistungen auch ohne Gewerbeanmeldung korrekt abrechnen.

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