Blanko
Blanko – was heißt das?
Der Begriff ‚Blanko‘ bezeichnet in der Kaufmannssprache ein Dokument, das unbeschrieben oder unausgefüllt ist. Es wird häufig im Bankwesen verwendet, um Formulare zu beschreiben, die noch nicht vollständig ausgefüllt sind. In diesem Zusammenhang vermeldet man oft die Blankovollmacht oder den Blankoscheck, die beide rechtlich nicht verbindlich sind, bis sie mit spezifischen Informationen ergänzt werden. Die Rechtschreibung des Wortes ‚Blanko‘ sowie seine Synonyme wie ‚leer‘ oder ’nicht vollständig ausgefüllt‘ sind essenziell, um genaue Blanko-Erklärungen zu verstehen. Im Italienischen heißt es ‚in bianco‘ und im Französischen ‚en blanc‘, was wörtlich ‚Leer‘ bedeutet. Als Adverb beschreibt Blanko eine Freiheit oder Unabhängigkeit im Auswahlprozess. Oft wird der Begriff in Suchertreffern verwendet, wenn nach Dokumenten oder Formaten gesucht wird, die noch einer Niederlegung oder einem Mandat bedürfen.
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