Was bedeutet differenzbesteuert?

Von Rene Reinisch

Der Begriff „differenzbesteuert“ bezieht sich auf eine spezielle Regelung im deutschen Umsatzsteuerrecht, die vor allem beim Handel mit gebrauchten Gegenständen angewendet wird. Diese Regelung zielt darauf ab, die Steuerlast für Händler zu reduzieren, die Gebrauchtwaren ankaufen und weiterverkaufen.

 

Herkunft des Begriffs

Die Differenzbesteuerung wurde eingeführt, um den Handel mit gebrauchten Waren, Kunstgegenständen, Sammlerstücken und Antiquitäten zu fördern. Sie basiert auf der Idee, dass bei gebrauchten Artikeln die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis erhoben werden sollte, sondern nur auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis. Dies verhindert eine doppelte Besteuerung der gleichen Ware und erleichtert den Handel in diesen speziellen Märkten.

 

Bedeutung und Verwendung

Die Differenzbesteuerung wird angewendet, wenn ein Händler gebrauchte Waren von Privatpersonen kauft, die selbst keine Umsatzsteuer abgeführt haben, und diese dann weiterverkauft. Der Händler muss in diesem Fall die Umsatzsteuer nur auf die Marge – also die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis – berechnen und abführen.

 

Ein Beispiel: Ein Händler kauft ein gebrauchtes Fahrrad für 100 Euro und verkauft es für 150 Euro weiter. Die Umsatzsteuer wird dann nur auf die Differenz von 50 Euro erhoben.

 

Diese Regelung ist besonders wichtig für Gebrauchtwarenhändler, Antiquitätenhändler und Kunstgalerien, da sie deren Steuerlast erheblich senken kann und somit den Markt für gebrauchte Waren belebt.

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